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5.4 Grundsatzbeschluss der Stadt Germering im Wortlaut























          Stadt Germering
          Verfahrensgrundsätze bei der Baulandausweisung
          und der Schaffung von Wohnraum





          I. Ausgangssituation
          In der Stadt Germering herrscht angesichts des       Die Bereitstellung und Entwicklung von Wohnbauland
          Siedlungsdrucks in der Region München eine große     soll künftig nach einheitlichen Verfahrensgrundsätzen
          Nachfrage nach Wohnraum. Durch städtebauliche        erfolgen. Zu den städtebaulichen und sozialen Zielen
          Planungen möchte die Stadt Germering eine städ-      der künftigen Baulandentwicklung zählen:
          tebaulich verträgliche und sozial ausgewogene           - die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemein-
          Weiterentwicklung der Kommune steuern. Die Bereit-      heit dienenden sozialgerechten Bodennutzung
          stellung von Bauland ist für die Stadt Germering mit     - die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der
          erheblichen Kosten und Folgelasten verbunden, um        Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit
          eine qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung zu       mehreren Kindern
          gewährleisten. Hierzu zählt auch die Schaffung der      - die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewoh-
          notwendigen kommunalen Infrastruktur wie z.B.           nerstrukturen
          Kinderbetreuungs-, Schul- und Sozialeinrichtungen.      - die Deckung des Wohnbedarfs von
                                                                  Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohn-
          Angesichts steigender Grundstücks- und Mietpreise ist   raumversorgungsproblemen sowie der Erwerb
          es zudem eine wichtige städtebauliche Aufgabe, bei      angemessenen Wohnraums durch einkommens-
          der Bauleitplanung sicherzustellen, dass ausreichend    schwächere und weniger begüterte Personen der
          bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen       örtlichen Bevölkerung
          geschaffen wird, damit eine stabile Bevölkerungs-,      - eine insgesamt demographiegerechte Ausdifferen-
          Wirt-schafts- und Sozialstruktur im Stadtgebiet von     zierung des örtlichen Wohnraumangebotes
          Germering entsteht.                                     - eine angemessene Beteiligung der Planbegüns-
                                                                  tigten an den Folgekosten der Baulandentwicklung


                                                               Die Stadt Germering wird zur Umsetzung der
                                                               städtebaulichen Ziele bei der Neuausweisung
                                                               von Baugebieten oder bei einer wesentlichen
                                                               Baurechtserhöhung durch Bauleitplanung in Bebau-
                                                               ungsplangebieten oder im unbeplanten Innenbereich
                                                               i.S.d. § 34 BauGB deshalb künftig wie folgt vorgehen:












     74   Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten
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