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5.4 Grundsatzbeschluss der Stadt Germering im Wortlaut
Stadt Germering
Verfahrensgrundsätze bei der Baulandausweisung
und der Schaffung von Wohnraum
I. Ausgangssituation
In der Stadt Germering herrscht angesichts des Die Bereitstellung und Entwicklung von Wohnbauland
Siedlungsdrucks in der Region München eine große soll künftig nach einheitlichen Verfahrensgrundsätzen
Nachfrage nach Wohnraum. Durch städtebauliche erfolgen. Zu den städtebaulichen und sozialen Zielen
Planungen möchte die Stadt Germering eine städ- der künftigen Baulandentwicklung zählen:
tebaulich verträgliche und sozial ausgewogene - die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemein-
Weiterentwicklung der Kommune steuern. Die Bereit- heit dienenden sozialgerechten Bodennutzung
stellung von Bauland ist für die Stadt Germering mit - die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der
erheblichen Kosten und Folgelasten verbunden, um Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit
eine qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung zu mehreren Kindern
gewährleisten. Hierzu zählt auch die Schaffung der - die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewoh-
notwendigen kommunalen Infrastruktur wie z.B. nerstrukturen
Kinderbetreuungs-, Schul- und Sozialeinrichtungen. - die Deckung des Wohnbedarfs von
Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohn-
Angesichts steigender Grundstücks- und Mietpreise ist raumversorgungsproblemen sowie der Erwerb
es zudem eine wichtige städtebauliche Aufgabe, bei angemessenen Wohnraums durch einkommens-
der Bauleitplanung sicherzustellen, dass ausreichend schwächere und weniger begüterte Personen der
bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen örtlichen Bevölkerung
geschaffen wird, damit eine stabile Bevölkerungs-, - eine insgesamt demographiegerechte Ausdifferen-
Wirt-schafts- und Sozialstruktur im Stadtgebiet von zierung des örtlichen Wohnraumangebotes
Germering entsteht. - eine angemessene Beteiligung der Planbegüns-
tigten an den Folgekosten der Baulandentwicklung
Die Stadt Germering wird zur Umsetzung der
städtebaulichen Ziele bei der Neuausweisung
von Baugebieten oder bei einer wesentlichen
Baurechtserhöhung durch Bauleitplanung in Bebau-
ungsplangebieten oder im unbeplanten Innenbereich
i.S.d. § 34 BauGB deshalb künftig wie folgt vorgehen:
74 Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten