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5.2 SoBoN-Konzepte im Städtevergleich
Inzwischen haben viele Kommunen in Bayern Baulandmodelle mit Verfahrensgrundsätzen der Bauland-
entwicklung aufgelegt, Grundsatzbeschlüsse zur Vorgehensweise gefasst oder Konzepte einer
sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) in Anlehung an § 1 Absatz 5 BauGB erstellt.
In der Tabelle sind die wesentlichen Eckpunkte der Baulandmodelle der Städte Augsburg, Landsberg a.
Lech, Lindau und der Landeshauptstadt München beispielhaft gegenübergestellt. Eine Gemeinsamkeit
dieser Modelle besteht in den Regelungen zu den Kostenübernahmen, insbesondere auch im Bereich der
Herstellungskosten für die notwendige soziale Infrastruktur. Während die Städte Augsburg und München
Folgekosten als pauschalierte Geldbeträge auf die Vorhabenträger umlegen, erfolgt die Umlage von
Folgekosten in den kleineren Städten Landsberg a. Lech und Lindau dabei per Einzelnachweis.
STADT AUGSBURG STADT LANDSBERG A. LECH STADT LINDAU STADT MÜNCHEN
Grundzustimmungserklärung als Voraus- Sozial gerechte Bodennutzung SoBoN
Bezeichnung Sozial gerechte Bodennutzung Sozial gerechte Bodennutzung
setzung zur Schaffung neuen Baurechts Der Münchner Weg
Jahr o.J. 2015 2017 Neufassung 2017
Umsetzung Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag
Bagatellgrenze k.A.; nicht definiert ab 500 qm Geschossfläche Wohnen ab 1.000 qm Geschossfläche Wohnen k. A., nicht definiert
Bauverpflichtung k. A. k.A. ja, einzelfallbezogene Regelungen k.A.
Übernahme von Planungskosten, ja ja ja ja
Gutachten etc.
Übernahme von Erschließungskosten ja ja ja ja
Flächenabtretungen für Erschließungs-
anlagen, Gemeindbedarfseinrichtungen, ja ja ja ja
Gün- und Freiflächen etc.
30 % geförderter Wohnungsbau,
30 % geförderter Wohnungsbau, davon zwei Drittel nach den EOF-Kriterien und ein Drittel nach
davon 20 % geförderter Miet- und Eigen- 30 % geförderter Wohnungsbau nach EOF-Kriterien, EOF, München Modell Miete oder förderfähige Eigentumswoh-
soziale Zielbindungen nein
tumswohnungsbau und 10 % Wohnungen davon zwei Drittel geförderter Mietwohnungsbau nungen (Wahlfreiheit Vorhabenträger unter den drei Optionen),
mit staatlicher Förderung zusätzlich 10 % preisgedämpfter Mietwohnungsbau mit einzelfall-
bezogenen Regelungen
Übernahme von Folgekosten für die pauschalierter Geldbetrag in Höhe von ja, einzelfallbezogene Regelungen pauschalierter Geldbetrag in Höhe von 100,00 Euro pro qm
Herstellung der notwendigen sozialen 30,70 Euro pro qm Nettowohnfläche jedoch nur KITA und Grundschule, keine ja, per Einzelnachweis Geschossfläche Wohnen
Infrastruktur gemäß DIN weiterführenden Schulen und Sportflächen
68 Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten