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5.2 SoBoN-Konzepte im Städtevergleich







          Inzwischen haben viele Kommunen in Bayern Baulandmodelle mit Verfahrensgrundsätzen der Bauland-
          entwicklung aufgelegt, Grundsatzbeschlüsse zur Vorgehensweise gefasst oder Konzepte einer
          sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) in Anlehung an § 1 Absatz 5 BauGB erstellt.

          In der Tabelle sind die wesentlichen Eckpunkte der Baulandmodelle der Städte Augsburg, Landsberg a.
          Lech, Lindau und der Landeshauptstadt München beispielhaft gegenübergestellt. Eine Gemeinsamkeit
          dieser Modelle besteht in den Regelungen zu den Kostenübernahmen, insbesondere auch im Bereich der
          Herstellungskosten für die notwendige soziale Infrastruktur. Während die Städte Augsburg und München
          Folgekosten als pauschalierte Geldbeträge auf die Vorhabenträger umlegen, erfolgt die Umlage von
          Folgekosten in den kleineren Städten Landsberg a. Lech und Lindau dabei per Einzelnachweis.






                                                    STADT AUGSBURG                 STADT LANDSBERG A. LECH                                         STADT LINDAU                                      STADT MÜNCHEN


                                             Grundzustimmungserklärung als Voraus-                                                                                                             Sozial gerechte Bodennutzung SoBoN
          Bezeichnung                                                              Sozial gerechte Bodennutzung                                Sozial gerechte Bodennutzung
                                              setzung zur Schaffung neuen Baurechts                                                                                                                   Der Münchner Weg
          Jahr                                             o.J.                             2015                                                        2017                                          Neufassung 2017


          Umsetzung                         Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag  Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag            Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag           Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag

          Bagatellgrenze                             k.A.; nicht definiert       ab 500 qm Geschossfläche Wohnen                            ab 1.000 qm Geschossfläche Wohnen                        k. A., nicht definiert


          Bauverpflichtung                                k. A.                              k.A.                                            ja, einzelfallbezogene Regelungen                             k.A.

          Übernahme von Planungskosten,                    ja                                ja                                                          ja                                                 ja
          Gutachten etc.

          Übernahme von Erschließungskosten                ja                                ja                                                          ja                                                 ja

          Flächenabtretungen für Erschließungs-
          anlagen, Gemeindbedarfseinrichtungen,            ja                                ja                                                          ja                                                 ja
          Gün- und Freiflächen etc.
                                                                                                                                                                                                 30 % geförderter Wohnungsbau,
                                                                                  30 % geförderter Wohnungsbau,                                                                       davon zwei Drittel nach den EOF-Kriterien und ein Drittel nach
                                                                               davon 20 % geförderter Miet- und Eigen-                 30 % geförderter Wohnungsbau nach EOF-Kriterien,  EOF, München Modell Miete oder förderfähige Eigentumswoh-
          soziale Zielbindungen                           nein
                                                                               tumswohnungsbau und 10 % Wohnungen                       davon zwei Drittel geförderter Mietwohnungsbau  nungen (Wahlfreiheit Vorhabenträger unter den drei Optionen),
                                                                                     mit staatlicher Förderung                                                                      zusätzlich 10 % preisgedämpfter Mietwohnungsbau mit einzelfall-
                                                                                                                                                                                                    bezogenen Regelungen


          Übernahme von Folgekosten für die   pauschalierter Geldbetrag in Höhe von   ja, einzelfallbezogene Regelungen                                                                pauschalierter Geldbetrag in Höhe von 100,00 Euro pro qm
          Herstellung der notwendigen sozialen   30,70 Euro pro qm Nettowohnfläche   jedoch nur KITA und Grundschule, keine                       ja, per Einzelnachweis                            Geschossfläche Wohnen
          Infrastruktur                                 gemäß DIN              weiterführenden Schulen und Sportflächen














     68   Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten
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