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Sofern Regelungen zu sozialen Zielbindungen bestehen, sind diese recht ähnlich aufgebaut: eine
          Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungbau ist über die hier betrachteten Städte hinaus in vielen
          Kommunen ein gängiger Richtwert.

          Die Regelungen in anderen Kommunen können freilich als Orientierung oder Anregung dienen, von
          einer ungeprüften Übernahme (1:1) der Regelungen ist jedoch abzuraten. Hier sollten jeweils individuelle
          und auf die jeweilige Kommune passende Regelungen getroffen werden - im Rahmen der gesetzlichen
          Vorgaben. Dies betrifft vor allem die Höhe der übertragbaren Folgekosten. Das Beispiel zeigt, dass diese
          sich sehr stark unterscheiden können. Notwendig ist hier ein transparenter und konkreter Nachweis unter
          Berücksichtigung der lokalen Ausgangs- und Rahmenbedingungen.






 STADT AUGSBURG  STADT LANDSBERG A. LECH  STADT LINDAU                        STADT MÜNCHEN


 Grundzustimmungserklärung als Voraus-                                  Sozial gerechte Bodennutzung SoBoN
 Bezeichnung  Sozial gerechte Bodennutzung   Sozial gerechte Bodennutzung
 setzung zur Schaffung neuen Baurechts                                        Der Münchner Weg
 Jahr  o.J.  2015                2017                                          Neufassung 2017


 Umsetzung  Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag  Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag  Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag  Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag

 Bagatellgrenze  k.A.; nicht definiert  ab 500 qm Geschossfläche Wohnen  ab 1.000 qm Geschossfläche Wohnen  k. A., nicht definiert


 Bauverpflichtung  k. A.  k.A.  ja, einzelfallbezogene Regelungen                   k.A.

 Übernahme von Planungskosten,   ja  ja  ja                                          ja
 Gutachten etc.

 Übernahme von Erschließungskosten  ja  ja  ja                                       ja

 Flächenabtretungen für Erschließungs-
 anlagen, Gemeindbedarfseinrichtungen,   ja  ja  ja                                  ja
 Gün- und Freiflächen etc.
                                                                          30 % geförderter Wohnungsbau,
 30 % geförderter Wohnungsbau,                                 davon zwei Drittel nach den EOF-Kriterien und ein Drittel nach
 davon 20 % geförderter Miet- und Eigen-  30 % geförderter Wohnungsbau nach EOF-Kriterien,  EOF, München Modell Miete oder förderfähige Eigentumswoh-
 soziale Zielbindungen  nein
 tumswohnungsbau und 10 % Wohnungen   davon zwei Drittel geförderter Mietwohnungsbau  nungen (Wahlfreiheit Vorhabenträger unter den drei Optionen),
 mit staatlicher Förderung                                   zusätzlich 10 % preisgedämpfter Mietwohnungsbau mit einzelfall-
                                                                             bezogenen Regelungen


 Übernahme von Folgekosten für die   pauschalierter Geldbetrag in Höhe von   ja, einzelfallbezogene Regelungen  pauschalierter Geldbetrag in Höhe von 100,00 Euro pro qm
 Herstellung der notwendigen sozialen   30,70 Euro pro qm Nettowohnfläche   jedoch nur KITA und Grundschule, keine   ja, per Einzelnachweis  Geschossfläche Wohnen
 Infrastruktur  gemäß DIN  weiterführenden Schulen und Sportflächen














                                                                                       Große Kreisstadt Germering 69
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