Page 69 - 2019-10-16_VS_Gesamtkonzept Soziale Infrastruktur_GER.indd
P. 69
Sofern Regelungen zu sozialen Zielbindungen bestehen, sind diese recht ähnlich aufgebaut: eine
Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungbau ist über die hier betrachteten Städte hinaus in vielen
Kommunen ein gängiger Richtwert.
Die Regelungen in anderen Kommunen können freilich als Orientierung oder Anregung dienen, von
einer ungeprüften Übernahme (1:1) der Regelungen ist jedoch abzuraten. Hier sollten jeweils individuelle
und auf die jeweilige Kommune passende Regelungen getroffen werden - im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben. Dies betrifft vor allem die Höhe der übertragbaren Folgekosten. Das Beispiel zeigt, dass diese
sich sehr stark unterscheiden können. Notwendig ist hier ein transparenter und konkreter Nachweis unter
Berücksichtigung der lokalen Ausgangs- und Rahmenbedingungen.
STADT AUGSBURG STADT LANDSBERG A. LECH STADT LINDAU STADT MÜNCHEN
Grundzustimmungserklärung als Voraus- Sozial gerechte Bodennutzung SoBoN
Bezeichnung Sozial gerechte Bodennutzung Sozial gerechte Bodennutzung
setzung zur Schaffung neuen Baurechts Der Münchner Weg
Jahr o.J. 2015 2017 Neufassung 2017
Umsetzung Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag Grundzustimmung, städtebaulicher Vertrag
Bagatellgrenze k.A.; nicht definiert ab 500 qm Geschossfläche Wohnen ab 1.000 qm Geschossfläche Wohnen k. A., nicht definiert
Bauverpflichtung k. A. k.A. ja, einzelfallbezogene Regelungen k.A.
Übernahme von Planungskosten, ja ja ja ja
Gutachten etc.
Übernahme von Erschließungskosten ja ja ja ja
Flächenabtretungen für Erschließungs-
anlagen, Gemeindbedarfseinrichtungen, ja ja ja ja
Gün- und Freiflächen etc.
30 % geförderter Wohnungsbau,
30 % geförderter Wohnungsbau, davon zwei Drittel nach den EOF-Kriterien und ein Drittel nach
davon 20 % geförderter Miet- und Eigen- 30 % geförderter Wohnungsbau nach EOF-Kriterien, EOF, München Modell Miete oder förderfähige Eigentumswoh-
soziale Zielbindungen nein
tumswohnungsbau und 10 % Wohnungen davon zwei Drittel geförderter Mietwohnungsbau nungen (Wahlfreiheit Vorhabenträger unter den drei Optionen),
mit staatlicher Förderung zusätzlich 10 % preisgedämpfter Mietwohnungsbau mit einzelfall-
bezogenen Regelungen
Übernahme von Folgekosten für die pauschalierter Geldbetrag in Höhe von ja, einzelfallbezogene Regelungen pauschalierter Geldbetrag in Höhe von 100,00 Euro pro qm
Herstellung der notwendigen sozialen 30,70 Euro pro qm Nettowohnfläche jedoch nur KITA und Grundschule, keine ja, per Einzelnachweis Geschossfläche Wohnen
Infrastruktur gemäß DIN weiterführenden Schulen und Sportflächen
Große Kreisstadt Germering 69