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3 Wohnbaulandentwicklung
3.1 Wohnbaulandpotenziale, Gebäudebestand, Baufertigstel-
lungen und Wohnungsmarkt
Wohnbaulandpotenziale
Ob die prognostizierte Einwohnerentwicklung Eine detaillierte Auswertung einzelner Bebauungs-
zutreffend ist bzw. eintreten kann, hängt wesentlich pläne - bspw. dahingehend, ob die vorhandene
davon ab, in welchem Umfang in den nächsten Jahren Bebauung das Baurecht vollständig ausschöpft -
Wohnbauland in der Stadt Germering zur Verfügung erfolgte auf der Maßstabsebene dieses Konzeptes
steht und entwickelt wird. nicht. Erfasst wurden im Wesentlichen Flächenpo-
tenziale in Form noch gänzlich unbebauter oder
Zur theoretischen Validierung der Bevölke- unvollständig bebauter Grundstücke.
rungsprognose wurden die vorhandenen Einer Erfassung entziehen sich zunächst Nachver-
Wohnbaulandpotenziale in der Stadt Germering dichtungspotenziale, die sich aus einer Erhöhung der
ermittelt. Analysiert wurden Darstellungen im Baurechte - sowohl im unbeplanten Innenbereich als
Flächennutzungsplan, durch Bebauungspläne abge- auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes -
sicherte Flächen- und Nachverdichtungspotenziale, ergeben können. Es ist zu erwarten, dass das Interesse
für eine Bebauung potenziell in Frage kommende von Investoren und Eigentümern an einer Nachver-
Außenbereichsflächen (§ 35 BauGB) sowie Nachver-
dichtungspotenziale nach § 34 BauGB (unbeplanter Tabelle: Wohnbaulandpotenziale
Innenbereich).
Quelle: Salm & Stegen 2018
In die Bilanzierung einbezogen wurden zusätzlich
die projektierten Wohnbauvorhaben Kreuzlinger Grundstücks-
Feld, Hochrainweg, Richard-Wagner-Straße und fläche in qm
Germeringer Harfe. Für die Bilanzierung der Flächen-
potenziale wurden im Bereich Kreuzlinger Feld die Darstellung Wohnbaufläche in FNP 50.998
Wohnbauflächen innerhalb des gesamten Umgriffs
des Rahmenplans berücksichtigt. Die auf das Sonder- Außenbereich/Ortsabrundung 23.160
gebiet im Kreuzlinger Feld (Nahversorgung, Schule, „Außenbereich im Innenbereich“ 56.188
Kindertagesstätte) entfallende Grundstücksfläche Flächenpotenzial nach § 30 BauGB 58.200
wurde hingegen nicht den Wohnbaulandpotenzialen Nachverdichtungspotenzial nach § 30 BauGB 8.142
zugeordnet, da die Wohnnutzung dort untergeordnet
ist. Nachverdichtungspotenzial nach § 34 BauGB 4.606
In den nächsten Jahren werden voraussichtlich Zwischensumme 201.294
nur Teilbereiche des Rahmenplans Kreuzlinger Feld Projektierte Neubauvorhaben 1 125.000
entwickelt. Deshalb wurden in der eigentlichen Bevöl-
kerungsprognose nur die für eine konkrete Umsetzung Summe 326.294
vorgesehenen Teilbereiche berücksichtigt. Projektierte Nachverdichtung im Bestand 2 14.918
1 Grundstücksfläche (Bruttowohnbauland) Kreuzlinger Feld (Rahmenpla-
nung gesamt ohne SO) und Hochrainweg (nur WA1 und WA2, ohne GE und
GEe-Flächen)
2 Richard-Wagner-Straße und Germeringer Harfe
24 Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten