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WIRTSCHAFT + GEWERBE

Willkommen am Wirtschaftsstandort Germering!

Wir sind Ihre Kontaktstelle, Ihr „kurzer Draht“ zu den verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung. Hier sind Sie mit allen Fragen und Anliegen zum Wirtschaftsgeschehen an der richtigen Adresse. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich.

Für Betriebe...

...sind wir Anlaufstelle bei Fragen, Anregungen und konkreten Anliegen wie

  • Verlagerungs- und/oder Erweiterungswünschen
  • Ansiedlungsvorhaben
  • Existenzgründungen

 oder bei Fragen

  • zum örtlichen Angebotsspektrum und zur örtlichen Gewerbestruktur
  • zu betrieblichen Beratungsstellen und zu öffentlichen Förderprogrammen
  • zu den Kooperations-Projekten „Girls’ Day“-Mädchenzukunftstag und „Neue Wege für Jungs“

Für Vermieter*innen und Grundstückseigentümer*innen...

 ...führen wir eine Übersicht über Flächenanfragen von Betrieben. 

Wir informieren Sie gerne, wenn Sie

  • Ladenlokale, Büroflächen oder sonstige gewerbliche Räume zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten
  • ein gewerblich genutztes Grundstück zum Verkauf anbieten
  • sich über geeignete Nutzungen für Ihre Flächen informieren möchten

Für Germeringer Bürger*innen...

 ...stellen wir Informationen über das örtliche Angebotsspektrum bereit. Wir freuen uns über Anfragen, Anregungen und Ideen und stehen gerne für ein Gespräch zur Verfügung, wenn Sie 

  • Informationen über Handel, Handwerk und Dienstleistungen in Germering wünschen
  • Angebote in Germering vermissen
  • Anmerkungen, Ideen oder konkrete Anliegen zur gewerblichen Entwicklung im Zentrum oder in einzelnen Stadtteilen von Germering haben

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen eines Gewerbes

Bei Fragen zu An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

Weitere Zuständigkeiten des Gewerbeamtes sind u.a. das Gaststättenrecht, die Aufstellung von Spielgeräten, Gewerbeauskünfte, die Ausstellung von Fischereischeinen, die Genehmigung von Lotterien und Ausspielungen (Tombola), Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz, Veranstaltungsanzeigen und - genehmigungen und vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz


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