Warum hat die Stadt eine Gleichstellungsstelle?
'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' (Art. 3 Grundgesetz).
Die Stadt Germering unterstützt die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebotes auf kommunaler Ebene und forciert die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Raum und innerhalb der Verwaltung.
Nach Beschluss des Gemeinderates nahm in der damaligen Großgemeinde Germering zum 01.04.1987 die Stelle für Frauenfragen als freiwillige Leistung der Stadt ihre Arbeit auf. Ziel war es, die soziale und berufliche Stellung der Frau zu verbessern und den Weg für Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu ebnen.
Im Laufe der Zeit änderten sich sowohl die Struktur der Anlaufstelle als auch die inhaltlichen Schwerpunkte, immer orientiert an den gesellschaftlichen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten.
Durch die Arbeit der Gleichstellungsstelle werden verwaltungsintern wie extern gleichstellungspolitische Themen aufgegriffen und umgesetzt. Der Gedanke des Gender Mainstreamings wird verfolgt und nicht zuletzt über die Gleichstellungsstelle immer wieder in die Diskussion eingebracht.