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Gewerbeamt

 

Zuständigkeiten des Gewerbeamtes:

  • Gewerbemeldungen
  • Gaststättenrecht
  • Aufstellung von Spielgeräten
  • Gewerbeauskünfte
  • Ausstellung von Fischereischeinen / Verlängerungen
  • Genehmigungen von Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
  • Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz
  • Veranstaltungsanzeigen und Veranstaltungsgenehmigungen nach Art 19 LStVG
  • Vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind noch nicht eingetroffen. Daher ist der Versand von Briefwahlunterlagen sowie die Abholung der Wahlunterlagen im Rathaus aktuell noch nicht möglich.
Mit den Wahlbenachrichtigungen, die demnächst zugestellt werden, können Sie die Briefwahlunterlagen anfordern. Der Versand beginnt, sobald uns die Stimmzettel geliefert werden.

Dies wird voraussichtlich bis zum 10.02.2025 der Fall sein.
Danke für Ihr Verständnis!

Ihrer Stadtverwaltung

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