Zuständigkeiten des Gewerbeamtes:
- Gewerbemeldungen
- Gaststättenrecht
- Aufstellung von Spielgeräten
- Gewerbeauskünfte
- Ausstellung von Fischereischeinen / Verlängerungen
- Genehmigungen von Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz
- Veranstaltungsanzeigen und Veranstaltungsgenehmigungen nach Art 19 LStVG
- Vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz