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Friedhofsverwaltung

Friedhof

Allgemeine Hinweise:

Bei starken Windböen rät die Stadt dringend ab, die Friedhöfe - gerade den Waldfriedhof - zu betreten. Gleiches gilt für Waldspaziergänge und den Aufenthalt in Parkanlagen.

Es besteht die konkrete Gefahr, dass Bäume und Ästen umfallen bzw. abbrechen. Gleiches gilt bei hohen Schneelasten, die letzten Winter aufgetreten sind.

 

 

Aktuelles: Der Stadtrat hat am 7.5.2024 eine neue Friedhofsgebührensatzung - FGS - beschlossen, die ab 01.07.2024 gilt. Diese ist unten abrufbar (für Interessierte: die Sitzungsvorlage zur Sitzung am 7.5.2024 ist hier abrufbar - TOP 5 öffentlich)

 

 

Die Stadt Germering verfügt über drei städtische Friedhöfe

  • Friedhof St. Martin (städtischer Teil)
  • Waldfriedhof Unterpfaffenhofen
  • Friedhof St. Jakob. Hier befinden sich nur wenige städtische Grabstellen.

Urnenwand

So finden auswärtige Besucher*innen zu den Friedhöfen

  • Der Friedhof St. Martin befindet sich im Stadtteil Germering und ist von der Hörwegstraße und von der Augsburger Straße erreichbar. Parkplätze stehen jeweils zur Verfügung.
  • Der Waldfriedhof befindet sich im Stadtteil Unterpfaffenhofen an der Friedhofstraße (Zufahrt ber die Otto-Wagner-Straße). In der Friedhofstraße - direkt vor dem Friedhofseingang - befindet sich auch der Besucher*innen-Parkplatz.
  • Der Friedhof St. Jakob befindet sich im Stadtteil Unterpfaffenhofen an der Alten Kirchstraße.

 

Erdgräber Friedhof

Sonstige Informationen


Aufgrund der Vorgaben des Gesundheitsamtes gilt auf den Germeringer Friedhöfen eine vorgeschriebene sog. Ruhezeit von 10 Jahren.
Es werden von der Stadt unterschiedlichste Formen der Bestattung angeboten:

  • Erdgräber (Einzel- bzw. Familiengräber; Urnenerdgräber)
  • Beisetzungen in sog. Urnenstelen (2er, 4er oder 6er Urnenstelen)
  • Sog. 'Baumbestattungen' im Waldfriedhof (seit demJahr 2011)

Für Rückfragen jeder Art, die die Friedhöfe bzw. Bestattungen betreffen, steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Hier können Sie die aktuelle Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung herunterladen.

 

Hinweis: Die jährlich vorgeschriebene Grabmalprüfung (Standsicherheit) auf unseren Friedhöfen erfolgt durch eine Fachfirma. Im Jahr 2024 findet die Prüfung in dem Zeitraum 12.08. - 16.08.2024 statt.

Raum der Erinnerung im Friedhof St. Martin

Zusammen mit dem Hospizverein Germering e.V. hat die Stadt einen Raum zur Bewältigung von Trauer und Leid geschaffen.

Der Raum der Erinnerung kann z. B. für Verabschiedungen von Verstorbenen im engen Familienkreis benutzt werden (die Benutzungsgebühr beträgt 80.- ). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die städtische Friedhofsverwaltung.

 

Informationen zum Hospizverein Germering e. V.  finden Sie hier.

 

- Aktiv gegen Kinderarbeit - 

Neu: Nachweis erforderlich, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein ohne die schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden (Beschluss des Stadtrats vom 27.04.2021):

Der Stadtrat hat beschlossen, dass in § 27 der Friedhofsbestattungssatzung (FSB) der Stadt Germering folgender Abs. 1a neu eingefügt wird:

"Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises im Sinne von Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden."

 

Liebe Bürger*innen und Steinmetze:

Bitte berücksichtigen Sie dies im Vorfeld eines Grabkaufs (beim Kauf von Grabsteinen und Einfassungen) und geben Sie diese Information an den von Ihnen beauftragten Steinmetz weiter. Die Friedhofsverwaltung benötigt entsprechende Nachweise!

 

In der Broschüre 'Erinnerung mit Grabmalen ohne Kinderabeit bewahren' von earthlink e. V. können Sie sich als Kunde bzw. Dienstleister (z. B. Steinmetz) informieren, wie Sie verhindern können, dass z. B. Grabsteine aus verbotener bzw. ausbeuterischer Kinderarbeit verwendet werden (vertrauenswürdige Siegel, Alternativen etc.).

Weitere Informationen von earthlink e. V. finden Sie hier: https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/gegenmassnahmen/siegel-und-zertifikate/

Klarheit über Siegel ("Siegel verstehen. Nachhaltig einkaufen. Etwas bewegen") erhalten Sie auch hier:
https://www.siegelklarheit.de/  (Siegelklarheit.de ist eine Initiative der Bundesregierung)
 

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