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Passamt

Das Passamt kümmert sich um die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen sowie vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen. Ferner stellt es Passunbedenklichkeitsbescheinigungen aus und nimmt Verlustanzeigen entgegen. Zudem ist das Passamt zuständig für Befreiungen von der Ausweispflicht in besonderen Fällen (pflegebedürftige, schwerbehinderte Personen etc.)

Das Passamt bittet darum, frühzeitig (möglichst 12 Wochen vor Ablauf des Ausweisdokuments bzw. Reiseantritt) einen Termin zur Beantragung eines neuen Ausweises zu vereinbaren. Seit Mai 2021 ist dies online möglich*.

Hinweis: die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei nach Beantragung beträgt bei Personalausweisen derzeit (Nov. 2024) ca. 3 Wochen, bei Reisepässen aktuell (August 2024) ca. 6 Wochen!).

*Wichtiger Hinweis: Sie haben ein dringendes Anliegen und können keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Passamt. Dort klären die Mitarbeiter*innen mit Ihnen, wann wir einen früheren Termin ermöglichen können.

 

Im Passamt Germering wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihre Online-Funktion deaktiviert ist
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Einmal -PIN (sog. Transport-PIN) nicht mehr finden
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist

Für diese Hilfen ist kein vorheriger Termin beim Passamt notwendig. Bitte melden Sie sich am Empfang im Foyer des Rathauses zu den regulären Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag von 14  bis 18 Uhr)

 

Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten.

 

Neuerungen ab dem 1.1.2024:

Kinderreisepässe (die auch nur noch eine einjährige Laufzeit hatten) wurden ab 2024 abgeschafft. Für Kinder kann wahlweise ein Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder ein Reisepass (weltweite Reisen möglich) beantragt werden. Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung, dass die Bearbeitungszeit beim Personalausweis derzeit (Nov. 2024) ca. 3 Wochen und beim Reisepass ca. 6 Wochen (!) beträgt.

Die Gebühr für den Reisepass bei über 24-jährigen Personen beträgt ab 2024  70.- €Euro.

Aufgrund der Neuerungen sind ab 01.01.2024 neue Formulare zu verwenden und es gibt neue Hinweise (z. B. Vollmacht zur Abholung von Reisepässen und Personalausweisen, Zustimmungserklärung etc.), vgl. dazu die pdf-Dateien unten.

Eine Bitte an eingebürgerte Bürger*innen:

Bürgerinnen und Bürger, die nach erfolgter Einbürgerung Dokumente beantragen möchten, können über unser Online-Termin-Programm oder telefonisch unter 089/89419-307, 308, 309 oder 310 einen Termin vereinbaren.

Wir bitten Sie, unten aufgeführte Dokumente vorab per Mail an – passamt@germering.bayern.de zu senden, damit wir die Unterlagen vor Ihrem Termin prüfen und evtl. Unklarheiten (Schreibweise Namen, Angleichung von Namen an das deutsche Recht) klären können:

  • Einbürgerungsurkunde
  • Schreiben bezüglich Beibehaltung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bei verheirateten Bürgern: Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bescheinigung über Namenserklärung (wenn vorhanden)
  • Kopie des bisherigen Reisepasses

 

Reisepass:

 

Kosten in € (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres:70,00 € (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 €
  • Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 € Expressgebühr
  • 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00 €

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: Im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass

 

Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:
  • Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich), s. Formular unten als pdf.-Datei
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
  • In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

 

Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.

 

 

Personalausweis:

  • Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Ausnahme: Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, brauchen Sie keinen Personalausweis.
  • Informationen zu den Onlinefunktionen des Personenalausweises (Anwendungsmöglichkeiten; Aktivierung bzw. neue PIN beantragen, wenn Sie diesen nicht mehr finden; technische Voraussetzungen für die Nutzung der Onlinefunktionen etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium, bitte hier anklicken.

Wichtig: Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen eine Unterschrift leisten.

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00
  • Online-Funktion (nachträgliche Aktivierung): gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Passamt (z. B. nach 3xFalscheingabe / PIN vergessen): gebührenfrei

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass bzw. Reisepass

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist zusätzlich erforderlich:

  • Zustimmungserklärung (grds.) beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten

In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Hinweise zum Personalausweis", s. u.

 

Abholung

über die Statusabfrage im Bürgerserviceportal können Sie sehen, ob Ihr Pass/Ausweis bereits zur Abholung bereit liegt.

Die Abholung des Reisepasses bzw. Personalausweises bei Volljährigen kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu bitte die Vollmacht (s. u.) herunterladen und ausfüllen. Bei Minderjährigen erfolgt die Aushändigung nur an einen Erziehungsberechtigten. Eltern von Jugendlichen über 16 Jahren können den Personalausweis ihrer Kinder nur mit Vollmacht abholen.


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