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Passamt

 

Ab Mai 2025 dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt werden. Die Lichtbilder müssen dabei entweder in der Behörde erstellt werden oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen (die technischen Vorgaben dazu also erfüllen). 

 

In Germering hat sich der "dm-Markt" im GEP, Münchener Str. 1 und der "Foto-Express" in der Unteren Bahnhofstr. 48 für die Anfertigung von digitalen Lichtbilder zertifizieren lassen.
Bitte beachten Sie : Im dm-Markt in Germering können für Kinder unter 3 Jahren keine Fotos angefertigt werden

Die Stadt Germering hat seit kurzem zwei Lichtbildterminals vor Ort in den Büro´s vom Passamt.
Dort können beim Termin Foto´s angefertigt werden. Die Gebühr beträgt 6 €.

Fotos von Babys und Kleinstkindern (unter 2 Jahre) sind mit unseren Terminals grds. nicht möglich, da die Fotos biometrische Anforderungen erfüllen müssen (neutraler Gesichtsausdruck, geschlossenem Mund sowie gerader Blick in die Kamera etc.). Bei 2-3 jährigen können wir nicht garantieren, dass Fotos möglich sind, da dies stark vom Kind abhängt (ein Kind muss für ein Foto zumindest eine kürzere Zeit ruhig sitzen und in den Automaten schauen - dies hängt häufig auch von der "Tagesform" eines Kindes ab; Erfahrungswerte fehlen der Stadtverwaltung zudem noch).

 

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, um einen neues Dokument zu beantragen (möglichst 8-10 Wochen vor Ablauf des Dokuments bzw. Reiseantritt), gerne auch online.

Sollten Sie bei sehr dringenden Anliegen keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren können, wenden Sie sich direkt an das Passamt (telefonisch oder per Mail).

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei liegt bei Personalausweisen derzeit bei ca. 3-4 Wochen (Stand Dez. 2025), bei Reisepässen ca. 4-5 Wochen  (Stand Dez. 2025).

 

Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Preisen siehe unten.

Das Passamt Germering hilft Ihnen kostenfrei, wenn

  • Ihre Online-Funktion deaktiviert ist.
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Einmal -PIN (sog. Transport-PIN) nicht mehr finden.
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Für diese Hilfen ist kein vorheriger Termin notwendig. Bitte melden Sie sich am Empfang im Foyer des Rathauses zu den regulären Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag von 14  bis 18 Uhr)

Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten.

 

Eine Bitte an eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger:

Wenn Sie nach erfolgter Einbürgerung Dokumente beantragen wollen, können Sie dies über unser Online-Termin-Programm tun oder telefonisch einen Termin vereinbaren.( Tel.  089/89419-307, 308, 309, 310)

Bitte senden Sie die unten genannten Dokumente schon vor dem Termin per Mail an – passamt@germering.bayern.de. Dann prüfen wir die Unterlagen bereits vorab und können Unklarheiten klären (z. B. Schreibweise Namen, Angleichung von Namen an das deutsche Recht):

  • Einbürgerungsurkunde
  • Schreiben bezüglich Beibehaltung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bei verheirateten Bürgern: Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bescheinigung über Namenserklärung (wenn vorhanden)
  • Kopie des bisherigen Reisepasses

 

Reisepass:

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € € (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 €€ (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 € €
  • Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 € € Expressgebühr
  • 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00 €€

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • digitales Passbild
  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass

 

Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:

  • Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich), s. Formular unten als pdf.-Datei
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
  • In Ausnahmefällen - gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

 

Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.

 

 

Personalausweis:

  • Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Ausnahme: Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, brauchen Sie keinen Personalausweis.
  • Informationen zu den Onlinefunktionen des Personenalausweises (Anwendungsmöglichkeiten; Aktivierung bzw. neue PIN beantragen, wenn Sie diesen nicht mehr finden; technische Voraussetzungen für die Nutzung der Onlinefunktionen etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium, bitte hier anklicken.

Wichtig: Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen eine Unterschrift leisten.

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00 €
  • Online-Funktion (nachträgliche Aktivierung): gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Passamt (z. B. nach 3xFalscheingabe / PIN vergessen): gebührenfrei

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • digitales Passbild
  • Bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass bzw. Reisepass

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist zusätzlich erforderlich:

  • Zustimmungserklärung (grds.) beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten

In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Hinweise zum Personalausweis", s. u.

 

 


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