Die Stadt konnte das ehemaliges Kasernengelände Krailling/Nord in den letzten Jahren erwerben. Ein Großteil der Fläche liegt im Bannwaldgebiet 'Kreuzlinger Forst', welcher der Bannwaldverordnung des Landkreises Starnberg unterliegt und den Waldbestand mit detailierten Auflagen schützt.
Die bestehenden Gebäude mit den direkt anschließenden Freiflächen können denoch einer Nutzung zugeführt werden.
Im Auftrag des Stadtrats wurde von der Verwaltung ein Nutzungskonzept erstellt, welches mögliche Nutzungen für diese Fläche aufzeigt. Insbesondere die Nutzung des Kasernengeländes für Kunst, Kultur, Freizeit, Sport, wie auch die Möglichkeit eines "Bürgerhauses" (als Treffpunkt für Germeringer Bürger*innen) oder eines "Gründerzentrum" wurden in diesem Nutzungskonzept dargelegt.
Das Nutzungskonzept lag dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2014 vor und wurde anschließend vom Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen (siehe nachfolgendes Download-Dokument).
Das Umgemeindungsverfahren für die ehemals auf Kraillinger Flur liegenden Grundstücksteilflächen wurde durch die Stadt im Jahr 2017 beantragt. Mit der Bekanntmachung des Umgemeindungsverfahrens im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 26/2018 wurde die Grenzänderung zwischen Krailling und Germering zum 01.01.2019 rechtswirksam.
Die Stadt befindet sich seit dem Jahr 2013 in dem Bund-/Länder-Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", durch das sie bereits im Innenstadtbereich bei verschiedenen Maßnahmen mit Fördermitteln unterstützt wurde.
Die Umgestaltung des ehemaligen Kasernengeländes wurde durch die bewilligende Behörde, hier der Regierung von Oberbayern, zunächst als weitere Einzelmaßnahme in den Bereich, welchen das Förderprogramm umfasst, aufgenommen. Die Regierung schlug wegen günstigerer Förderbedingungen vor, die Maßnahme in das Bayerische Förderprogramm: "Militärkonversion" umzuschreiben. Dies ist erfolgt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen für den Bereich des "ehemaligen Kasernengeländes" einen Realisierungswettbewerb durch ein anerkanntes Planungsbüro durchführen zu lassen.
Das Architekturbüro AKFU, Germering, übernahm die Betreuung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Sämtliche zur Durchführung des Realisierungswettbewerbs notwendige Unterlagen wurden zusammengestellt und mit den ausgewählten Preisrichtern*innen im Rahmen der Preisrichtervorbesprechung am 24. Oktober 2019 erörtert. Anschließend erfolgte die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung des Wettbewerbs, bei welcher sich Architekten*innen für die ausgelobten Planungsleistungen zum Realisierungswettbewerb "Ehemaliges Kasernengelände" bewerben konnten.
Nach Auswahl einer angemessenen Anzahl an Architekten*innen, in diesem Fall 20 Architekturbüros, welche für den Wettbewerb zugelassen wurden, fand am 07.01.2020 das Rückfragenkolloquium statt. Anschließend hatten die Fachplaner*innen Zeit ihre Arbeiten fertigzustellen und bis Ende März 2020 beim Büro AKFU zur Vorprüfung der formellen Voraussetzungen einzureichen.
Die Sitzung des Preisgerichtes, in welcher über die Wettbewerbsbeiträge entschieden wurde, fand am 27.04.2020 statt.
Die Preisrichter*innen-Jury entschied sich für einen 1. Preis, keinen 2. Preis und drei 3. Preise sowie zwei Anerkennungen.
Den Siegerentwurf fertigte das Architekturbüro Beer, Bembé, Dellinger aus Greifenberg mit den Landschaftsarchitekten*innen BEM, München. Die Präsentation aller 16 Wettbewerbsbeiträge können Sie hier einsehen.
In nachstehender Downloadliste finden Sie das Protokoll der Preisgerichts-Sitzung und eine Vogelperspektive-Zeichnung des Siegerentwurf der Architekten Beer, Bembè, Dellinger.
In der Haushaltsplanung der Stadt sind die Planungskosten vorgesehen. Weiterhin sind auch für die Jahre 2029/2030 Mittel zur Realisierung der Maßnahme vorgesehen. Allerdings ist die diesbezügliche, sodann aktuelle Haushaltslage zum geplanten Umsetzungszeitpunkt zu berücksichtigen.
Die Umgestaltung des Kasernengeländes ist eine Maßnahme im Bayerischen Städtebauförderprogramm: Millitärkonversion und wird bereits seit den vorbereitenden Maßnahmen (Realisierungswettbewerb) mit Fördermitteln unterstützt. Dies ist auch für die Realisierung der Maßnahme vorgesehen.