Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert Sie freundlich daran, dass Sie in der kalten Jahreszeit verpflichtet sind, die Gehbahnen, die an Ihr Grundstück angrenzen oder die Ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten bei Schnee und Glatteis in sicherem Zustand zu halten.
Ist kein Gehweg vorhanden, ist vorgeschrieben, dass Sie bitte einen 1,5 m breiten Streifen für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten.
Den geräumten Schnee oder die Eis-Reste können Sie neben der Gehbahn lagern, sofern der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung von Schnee und Eis freihalten.
Bitte streuen Sie bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder Splitt – verwenden Sie kein Tausalz! Nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. auf Treppen oder starken Steigungen) ist die Verwendung von Tausalz zulässig.
An Werktagen sollten die Gehbahnen ab spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab spätestens 9 Uhr gefahrlos begehbar sein. Bis 20 Uhr müssen Sie die Gehwege täglich schnee- und eisfrei halten.
Die Stadt stellt Ihnen geeigneten Splitt zum Streuen zur Verfügung. Gerne dürfen Sie sich in den dafür aufgestellten Kästen kostenlos bedienen.
Bitte halten Sie die Gehwege begehbar, sicher und sauber. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, den ausgebrachten Splitt bzw. Sand auch regelmäßig wieder zu entfernen.
Um einen reibungslosen Winterdienst durch den Bauhof zu gewährleisten, brauchen die Räumfahrzeuge die notwendigen Durchfahrten und Wendebereiche. Bitte halten Sie diese frei und nutzen Sie nach Möglichkeit die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück für Ihr Fahrzeug, bzw. stellen Sie es so an der Straße ab, dass der Winterdienst nicht beeinträchtigt wird.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger herzlich, die Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen.
Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank!
Ihre Stadtverwaltung Germering