Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ beschlossen:
SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Innenstadt“
Auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), erlässt die Stadt Germering folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“
§ 1 Änderung des räumlichen Geltungsbereichs
(1) Die am 09.07.2013 rechtskräftig gewordene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Innenstadt" (Sanierungssatzung) wird um die Grundstücke des sog. Volksfestplatzes, Fl.Nrn. 367, 368, 368/4, 368/5, 409/2 und teils 404 (Straßenfläche) der Gemarkung Unterpfaffenhofen sowie die Grundstücke des sog. ehemaligen Kasernengeländes, Fl.Nrn. 665/3, 666/3, 3538, 3539, 3540, 3541 der Gemarkung Unterpfaffenhofen erweitert.
(2) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom 12.03.2024 (Umgriffsplan) abgegrenzten Fläche. Der Umgriffsplan ist als Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
Die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB findet jedoch Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit Ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Anlage zur Satzung ist der in der nachfolgenden Downloadliste einsehbare Lageplan über die Abgrenzung des Sanierungsgebiets (Umgriffsplan).
Hinweise:
Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ gemäß § 143 Abs. 1 BauGB rechtswirksam.
Die Sanierungssatzung mit Lageplan (Sanierungsgebiet), Liste betroffener Grundstücke und Begründung der Satzung wird in der Stadtverwaltung Germering, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Sanierungssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Sanierungssatzung ist digital über die nachstehende Downloadliste einsehbar.
Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.
Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden (§ 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB). Sie wurde durch Beschluss des Stadtrats am 12.03.2024 um 5 Jahre bis 30.03.2029 verlängert.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die einschlägigen Vorschriften und weitere Informationen können während der allgemeinen Dienstzeiten, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.Nr.: 89419-412 oder -413, von Jedermann im Rathaus Germering, 4. Stock (Bauamt), Zimmer-Nr. 403 oder 409 (Bauleitplanung) eingesehen bzw. eingeholt werden.
Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlichung an der
Amtstafel vor dem Rathaus
Germering am 15.05.2024