Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Passamt bittet Sie, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Personalausweise bzw. Reisepässe müssen neu ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Die Wartezeit auf einen neuen Personalausweis beträgt ca. 3-4 Wochen, auf einen neuen Reisepass ca. 4-6 Wochen.
Kinderreisepässe für Säuglinge und Kleinkinder werden innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Wichtiger Hinweis: Kinderreisepässe haben eine Gültigkeit von nur einem Jahr und müssen vor Ablauf der Gültigkeit verlängert bzw. neu ausgestellt werden.
Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr empfiehlt sich die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Bitte beachten Sie dies bei der Terminbuchung über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter (089) 89419 - Durchwahl 307 - 310 + 321.
Einige außereuropäische Länder (wie z. B. Südafrika; die Vereinigten Arabischen Emirate) erkennen einen verlängerten oder veränderten Kinderreisepass (Kinderreisepässe mit Verlängerungsetikett bzw. Aktualisierungsetikett) nicht an. Bitte beachten Sie die Einreise- und Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes.
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich über die aktuellen Bestimmungen vor Ihrer Reise zu informieren, da sich diese häufig - auch kurzfristig - ändern.
Für die Neuausstellung benötigen Sie ein neues, biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 1 Jahr bei Beantragung sein, bei Kindern und Jugendlichen generell ein neues Passbild) sowie den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass/Kinderreisepass.
Weitere Hinweise und Formulare zur Beantragung finden Sie hier.