Aktuelles zu den o. g. Wahlen (Zustellung Wahlbenachrichtigungen, Beantragung und Ausstellung Briefwahlunterlagen etc.):
Falschbezeichnungen auf den Unterüberschriften auf den Stimmzetteln zur Bezirkswahl - Hinweis und Berichtigung:
Auf den Stimmzetteln zur Bezirkswahl haben sich Falschbezeichnungen eingeschlichen. In einer Bekanntmachung der Regieurng von Oberbayern im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 23 Sonderausgabe / 2023 (zur Bekanntmachung hier anklicken) wurde darauf hingewiesen und die Fehler berichtigt.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden in dem Zeitraum 2.9 - 7.9.2023 allen Wahlberechtigten zugestellt.
Beachten Sie dazu auch die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 (hier bzw. unten als pfd-Datei abrufbar).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Briefwahl im weiteren Text unten.
Das Wahlamt / Einwohnermeldeamt ist bei Rückfragen unten den Rufnummern 089/89419 - Durchwahl 311 bis 315 zu erreichen.
Die Bekanntmachung ("G7") über die für die o. g. Wahlen zugelassene Wahlvorschläge wurde veröffentlicht. Hier die Veröffentichungen der Regierung von Oberbayern dazu (für die Wahlvorschläge bitte hier anklicken bzw. für die Musterstimmzettel hier)
Urnenwahl:
Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Wahllokal gegenüber vergangenen Wahlen geändert haben könnte. Ihr Weg zum Wahllokal kann weiter sein als gewohnt. Ihr Urnenwahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund der „10-SEEN-CLASSIC-RALLYE” am 8.10. (der Start ist vormittags an der Stadthalle) kann es im Umfeld der Stadthalle zu einem Mangel an freien Kfz-Parkplätzen kommen.
Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei. Bitte beachten Sie den entsprechenden Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung. Mit einem Wahlschein, den Sie persönlich im Rathaus (Wahlamt) oder online beantragen können (s. dazu auch unten), können Sie jedes beliebige Wahllokal in Germering aufsuchen. Barrierefrei sind die Wahllokale in der Stadthalle Germering, in der Aula des Carl-Spitzweg-Gymnasiums, in der Aula der Kerschensteiner Schule und im Max-Born-Gymnasium. Alternativ können Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen!
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, mit längeren Wartezeiten verbunden sein kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Briefwahlunterlagen frühzeitig wie folgt zu beantragen:
am besten per Web-Wahlscheinantrag auf unserer Homepage unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/germering (dieser ist ab 28.08. freigeschaltet)
Sie können auch den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis 17.09. zugestellt werden, in Germering werden diese voraussichtlich schon Anfang September zugestellt.
- Schriftlich
mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular
per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses (Rathausplatz 1).
Wichtiger Hinweis:
Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel können ausgestellt werden, sobald uns die Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Dies wird voraussichtlich Anfang September 2023 sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gerade zu Beginn der Briefwahl eine Fülle an Briefwahlanträgen zu bearbeiten haben, so dass das Versenden der Unterlagen einige Tage in Anspruch nehmen kann (wir müssen die Unterlagen manuell zusammenstellen).
Wahlsystem (Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen etc.):
Detailierte Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, die Broschüre zur o. g. Wahl erhalten Sie hier (bitte anklicken). Informationen zum Wahlsystem der Landtagswahl finden Sie hier (Homepage der Landtags)
Das Wahlsystem in Grundzügen zu verstehen, ist wichtig für Ihre Wahlentscheidung.
Kurzüberblick für die Landtagswahl:
Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt. Darunter versteht man, dass die 180 Abgeordneten des Bayerischen Landtags als Abgeordnete ihres Stimmkreises direkt oder über die Wahlkreislisten gewählt werden.
Alle Regionen Bayerns sind im Landtag vertreten. Gewählt wird in Wahlkreisen und kleineren Einheiten, den Stimmkreisen. Die Wahlkreise sind die sieben Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Wie viele Abgeordnete jeweils in den Wahlkreisen gewählt werden können, hängt von der Zahl ihrer wahlberechtigten Bevölkerung ab.
Die insgesamt 91 Stimmkreise bilden sich aus den Landkreisen und kreisfreien Städten oder anderen räumlich zusam-
menhängenden Gebieten. Jeder Stimmkreis umfasst rund 125.000 Wahlberechtigte. Die Wahlberechtigten
wählen aus jedem Stimmkreis vor Ort eine Vertreterin oder einen Vertreter direkt in den Landtag und dazu
weitere 89 Abgeordnete aus den sieben Wahlkreislisten.
Germering gehört zum Wahlkreis "Oberbayern" und zum Stimmkreis Nr. 118 ("Fürstenfeldbruck-Ost"); der gesamte Landkreis Fürstenfeldbruck wäre für einen Stimmkreis zu groß, daher ist dieser aufgeteilt.
Auswertung und Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen:
Wie bei Bundestagswahlen gibt es auch hier auch jeweils eine Erst- und Zweitstimme, es gibt aber grundlegende Unterschiede zum System bei der Bundestagswahl:
Für die Zusammensetzung des Landtags werden die Erst- und Zweitstimmen berücksichtigt (also die Erst- und Zweitstimmen zusammengerechnet).
Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Stimmkreis. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt die einfache Mehrheit. Der / Die Gewinner*in zieht direkt in den Landtag ein.
(da für die Zusammensetzung des Landtags die Gesamtstimmen aus Erst- und Zweitstimmen maßgeblich sind, gehen die Erststimmen für die Direktkandidatinnen und -kandidaten nicht „verloren“, die im Stimmkreis nicht die Mehrheit erlangt haben; eine Stimme für die Person ist gleichzeitig eine Stimme für deren Partei bzw. Wählergruppe)
Die Zweitstimme ermöglicht die Wahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten der Wahlkreisliste. Bei der Wahl ist man nicht an die von der Partei vorgegebene Reihenfolge auf der Kandidatenliste gebunden, sondern man kann selbst entscheiden, bei welchem Namen man ein Kreuz setzt. Eine Stimme für eine Person auf der Liste ist gleichzeitig auch eine Stimme für deren Partei bzw. Wählergruppe.
Steht fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien / Wählergruppen entfallen (entscheidet ist hier das Gesamtergebnis von Erst- und Zweitstimmen), werden von dieser Zahl die in den Stimmkreisen gewonnenen Direktmandate abgezogen. Die den Parteien verbleibenden Sitze werden an ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlkreisliste mit den meisten Stimmen verteilt. Dabei rechnet man alle Erst- und Zweitstimmen zusammen, die für die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber sowohl im Stimm- als auch im Wahlkreis abgegeben worden sind.
Besonderheiten:
Überhang- und Ausgleichsmandate:
Es kommt vor, dass eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen. Diese Mandate werden den Parteien nicht genommen, denn ihre direkt gewählten Abgeordneten sind die unmittelbaren Vertretungen der Wahlberechtigten vor Ort. Dieser Überhang an Mandaten bleibt bestehen. Damit das Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag dennoch dem Verhältnis ihrer Anteile an den Gesamtstimmen entspricht, wird die Zahl der Sitze erhöht, die im Wahlkreis zu vergeben sind. Die anderen Parteien erhalten also sogenannte Ausgleichsmandate für ihre Listenkandidatinnen und -kandidaten. Deshalb umfasst der Bayerische Landtag in der aktuellen Wahlperiode (Jahre 2018 bis 2023) 205 statt 180 Abgeordnete.
Fünf-Prozent-Hürde (diese gibt es nur bei den Landtagswahlen, nicht bei den Bezirkswahlen):
Eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Landtag einziehen.
Auch wer mit der Kandidatur im Stimmkreis direkt erfolgreich ist, erhält nur dann einen Sitz im Landtag,
wenn die eigene Partei landesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen hat. Diese Fünf-Prozent-Sperrklausel soll verhindern, dass die politische Meinungsbildung im Landtag durch zu große Zersplitterung zu schwierig wird. Gleichzeitig soll sie die Bildung einer Parlamentsmehrheit erleichtern.
Die Wahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Wahl der Landtagsabgeordneten.