- Bereich zwischen Max-Reger-, Richard-Wagner-, Landsberger Straße und Sportanlage -
(Fl.Nrn. 852/1 Gemarkung Germering) -
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a i.V. m. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Planungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung IG 22.2 für den Bereich zwischen der Max-Reger-Straße/Richard-Wagner-Straße/Landsberger Straße/Sportanlage beschlossen.
Weiterhin hat der Planungs- und Bauausschuss in o.g. Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13 a BauGB durchzuführen und auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu verzichten.
In der Sitzung am 05.05.2022 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 07.12.2021 befürwortet und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a i.V. m. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes IG 22 aus dem Jahre 1979. Im Jahr 2021 wurde beantragt den Bauungsplan zu ändern. Die Planung sieht nunmehr vor, den Baukörper an der Richard-Wagner-Straße auf vier Vollgeschosse aufzustocken. Weiterhin ist ein winkelförmiger Baukörper an der Landsberger Straße mit fünf Vollgeschossen geplant. Die geplante Tiefgarage, mit Erschließung von der Richard-Wagner-Straße, ist im Innenhof vorgesehen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf IG 22.2 in der Fassung vom 07.12.2021, samt Begründungs-Vorentwurf, wie auch die schalltechnische Untersuchung und die Verkehrsuntersuchung können in der Zeit von
Montag, den 30.05.2022 bis einschließlich Donnerstag, den 30.06.2022
im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich, eingesehen werden.
Es wird um vorherige Terminabsprache, telefonisch unter Tel: 089/89419-401/-413 oder per E-Mail: bauamt@germering.bayern.de gebeten.
Die Planungsunterlagen können Sie nachfolgend digital einsehen.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte, Einzelerörterungen und Vorbringen von Anregungen zur Planung steht das Bauamt der Stadt Germering, 4.Stock des Rathauses, während der Dienststunden: Montag mit Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, zu Verfügung.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer: 089/ 89419-413 oder per E-Mail unter bauamt@germering.bayern.de gebeten.
Germering, den 19.05.2022
Veröffentlicht an der Amtstafel vor dem Rathaus Germering
am 23.05.2022