Bekanntmachung
Bebauungsplan IG 32
- Bereich südlich der Landsberger Straße,
nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen
sowie beidseits der Hirschauerstraße
(Fl.Nrn. 388/2, 388/3, 389, 392/3, Teilbereiche von Fl.Nrn. 387, 387/5 der Gemarkung Unterpfaffenhoffen sowie Fl.Nrn. 967, 967/7, Teilbereiche von Fl.Nrn. 1081, 1081/6 der Gemarkung Germering) -
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a i.V. m. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung IG 32 für den Bereich südlich der Landsberger Straße, nördlich des S-Bahnhofs sowie beidseits der Hirschauerstraße beschlossen.
Der Stadtrat hat weiterhin beschlossen, den Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13 a BauGB durchzuführen und auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu verzichten.
In der Stadtratssitzung am 16.03.2021 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 16.03.2021 befürwortet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.
Im Jahr 2015/2016 führte die Stadt einen städtebaulichen und landschaftlichen Ideen- und Realisierungs-Wettbewerb für die Flächen vor der Stadthalle sowie nördlich des S-Bahnhofs Germering-Unterpfaffenhofen durch.
Die Architektengemeinschaft Leinhäupl + Neuber, Landshut und bakpak Architects S.C., Sevilla (Spanien) haben den Wettbewerb mit Ihrem städtebaulichen Konzept gewonnen.
Auf der Grundlage dieses Siegerentwurfs aus dem Jahr 2016 wurde nun für den o.g. Teilbereich „nördlich des Bahnhofs“ ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet.
Vorgesehen ist die Ansiedlung von Büros für ein Zentrum zur digitalen Bildung sowie für ein Co-Working-Konzept. Weiter ist Einzelhandel und Wohnnutzung geplant. Diese Nutzungen sollen im Bebauungsplan durch die Festsetzung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6 a BauNVO ermöglicht werden.
Die verkehrliche Erschließung ist über das bestehende Straßennetz, den südlichen sog. Wirtschaftsweg entlang der Landsberger Straße sowie die Hirschauerstraße vorgesehen.
Ein Verkehrskonzept sowie eine schalltechnische Untersuchung für das Planungsgebiet wurde in Auftrag gegeben und befindet sich in Bearbeitung. Die Ergebnisse hieraus fließen sodann in die weitere Planung ein.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf IG 32 in der Fassung vom 16.03.2021 kann in der Zeit von
Dienstag, den 29.06.2021 bis einschließlich Donnerstag, den 29.07.2021
im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie ist das Rathaus innerhalb folgender Zeiten zugänglich: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich Montag, von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Es wird um vorherige Terminabsprache, telefonisch unter Tel: 089/89419-401/-413 oder per E-Mail: bauamt@germering.bayern.de gebeten.
Die Planungsunterlagen können Sie hier ab 29.06.2021 über eine nachfolgende Downloadliste einsehen.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte, Einzelerörterungen und Vorbringen von Anregungen zur Planung steht das Bauamt der Stadt Germering, 4.Stock des Rathauses, während der Dienststunden: Montag mit Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, zu Verfügung.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer: 089/ 89419-413 oder per E-Mail unter bauamt@germering.bayern.de gebeten.
Veröffentlicht an der Amtstafel
vor dem Rathaus Germering
am 21.06.2021
Germering, den 18.06.2021