Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan IG 23.1 – Kirchenschule –
(Bereich zwischen Augsburger- und Hörwegstraße)
Die städtische Grundschule „Kirchenschule“ mit ihren Gebäudeteilen aus den Jahren 1950, 1962, 1969 und 1975 ist dringend sanierungsbedürftig. Im Zuge der Entwicklung des Schüler- und Betreuungsbedarfes wurde für eine notwendige Generalsanierung eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Dabei wurde der städtische Kindergarten „Spatzennest“ in die Planung mit einbezogen. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der vorhandenen Bausubstanz sowie der Lage und Grundrisse der einzelnen Bauteile eine Generalsanierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete, städtebauliche Neugestaltung auf den nachfolgend aufgeführten Grundstücken zu gewährleisten, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-planes mit der Bezeichnung IG 23.1 – Kirchenschule – beschlossen.
Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 7, 9, 779/2, 1129/2 und Teilflächen des Fl.Nrn. 773 (Kirchenstraße) und 787 (Hörwegstraße), Gemarkung Germering.
Um die vorgesehene Neugestaltung des Schulareals planerisch darzulegen, wird als Art der Nutzung eine „Gemeinbedarfsfläche“ festgesetzt.
Die Baugrenzen werden großzügig entlang der Grundstücksgrenzen vorgesehen, um die Anordnung der Baukörper und sonstiger Nebenanlagen im weiteren Planungsverlauf im Vorfeld nicht zu stark zu beschränken.
Die Grundfläche wird mit 6.500 m² festgesetzt, dabei wird für die Flächen der Sportanlagen und des Schulhofs eine zusätzliche Grundfläche von 2.700 m ² festgelegt. Eine max. zulässige GRZ von 0,8 sollte jedoch insgesamt nicht überschritten werden. Die erforderlichen Stellplätze werden über den beschränkt-öffentlichen Weg, von Seiten der Augsburger Straße sowie über die Kirchenstraße, erschlossen.
Die verkehrliche Erschließung ist über das bestehende Straßennetz vorgesehen.
Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Germering befürwortete in seiner Sitzung am 09.05.2023 den Bebauungsplanvorentwurf IG 23.1 – Kirchenschule – in der Fassung vom 09.05.2023 und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf IG 23.1 in der Fassung vom 09.05.2023 samt Entwurf der Begründung hierzu kann in der Zeit von
Donnerstag, den 22.06.2023 bis einschließlich Montag, den 24.07.2023
im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.
Äußerungen zur Planung können während der genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Diese werden geprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Sämtliche Planungsunterlagen können Sie ab 22.06.2023 auch über die nachstehende Downloadliste einsehen.
Für Auskünfte und Einzelerörterungen steht das Bauamt der Stadt Germering, Sachgebiet Bauleitplanung im 4. Stock des Rathauses, Zimmer 403 während der Dienststunden: Montag mit Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung zu Verfügung. Termine können telefonisch unter den Nummern: 089/ 89419-413 oder -412 vereinbart werden.
Veröffentlicht an der Amtstafel Germering, den 12.06.2023
vor dem Rathaus Germering
am 13.06.2023