Gewerbeanmeldung (auch bei Verlegung der Betriebsstätte aus einem anderen Ort)
Bei Anmeldungen benötigen wir von Ihnen zwingend eine
1. Kopie Ihres Ausweisdokumentes (bei nicht EU-Bürgern zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels),
2. bei eingetragenen Firmen (GmbH, UG, e.K. usw.) eine Kopie des Handelsregisterauszuges und
3. bei Erlaubnispflichtigen (z. B. Immobilienmakler, Baubetreuer usw.) eine Kopie der Erlaubnis.
Sofern Sie eine handwerkliche Tätigkeit anmelden möchten, benötigen wir zudem eine Kopie Ihrer Handwerkskarte. Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten wie z. B. Maler- und Lackierer, Raumausstatter, Tischler, Elektriker etc. benötigen wir zur Anmeldung Ihre Meisterkarte. Eine Liste der zulassungspflichtigen Tätigkeiten nach Anlage A HwO finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer München und Oberbayern.
Die Unterlagen können Sie nach getätigter Online-Anmeldung innerhalb einer Woche gerne per E-Mail an gewerbeamt@germering.bayern.de oder per Post an
Stadt Germering
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
82110 Germering
senden.
Gewerbeummeldungen:
Bei einer Gewerbeummeldung benötigen wir in der Regel keine Dokumente. Sollten Sie jedoch eine Zulassungspflichtige/Erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnehmen benötigen wir die Handwerkskarte bzw. die Erlaubnis.
Gewerbeabmeldung:
Bei einer Gewerbeabmeldung benötigen wir keine Dokumente. Wir bitten Sie jedoch bei einem Wegzug zu beachten, dass Sie Ihre aktuelle Wohnadresse und ggf. bei Verlegung Ihrer Betriebsstätte die zukünftige Adresse angeben.