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StartseiteRathaus & PolitikStadtverwaltungVerwaltungs- und RechtsamtGewerbeamtHinweise zur Ummeldung
 

Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden

Sie haben die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus Ihre Gewerbemeldung einzugeben. Damit die Meldung bearbeitet werden kann, bitten wir folgende Hinweise zu beachten und Ihre Tätigkeiten so genau wie möglich zu beschreiben. Tätigkeiten wie „Dienstleistungen in diesem Zusammenhang“, „Waren aller Art“ oder „Hausmeistertätigkeit“ können in die Meldung nicht übernommen werden.
Sofern Sie Ihre Meldung nicht online erfassen möchten, drucken Sie bitte das entsprechende PDF Formular (siehe unten) aus, füllen dieses wie beschrieben aus und senden es uns mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail.

Gewerbeanmeldung (auch bei Verlegung der Betriebsstätte aus einem anderen Ort)

Bei Anmeldungen benötigen wir von Ihnen zwingend eine

1. Kopie Ihres Ausweisdokumentes (bei nicht EU-Bürgern zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels),

2. bei eingetragenen Firmen (GmbH, UG, e.K. usw.) eine Kopie des Handelsregisterauszuges und

3. bei Erlaubnispflichtigen (z. B. Immobilienmakler, Baubetreuer usw.) eine Kopie der Erlaubnis.

Sofern Sie eine handwerkliche Tätigkeit anmelden möchten, benötigen wir zudem eine Kopie Ihrer Handwerkskarte. Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten wie z. B. Maler- und Lackierer, Raumausstatter, Tischler, Elektriker etc. benötigen wir zur Anmeldung Ihre Meisterkarte. Eine Liste der zulassungspflichtigen Tätigkeiten nach Anlage A HwO finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer München und Oberbayern.

Die Unterlagen können Sie nach getätigter Online-Anmeldung innerhalb einer Woche gerne per E-Mail an gewerbeamt@germering.bayern.de oder per Post an

Stadt Germering
Gewerbeamt
Rathausplatz 1
82110 Germering
senden.

Gewerbeummeldungen:

Bei einer Gewerbeummeldung benötigen wir in der Regel keine Dokumente. Sollten Sie jedoch eine Zulassungspflichtige/Erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnehmen benötigen wir die Handwerkskarte bzw. die Erlaubnis.   

Gewerbeabmeldung:

Bei einer Gewerbeabmeldung benötigen wir keine Dokumente. Wir bitten Sie jedoch bei einem Wegzug zu beachten, dass Sie Ihre aktuelle Wohnadresse und ggf. bei Verlegung Ihrer Betriebsstätte die zukünftige Adresse angeben.

Nach der Bearbeitung Ihrer Meldung wird Ihnen diese samt Kostenrechnung per Post zugesendet.

Hier finden Sie unsere aktuellen Verwaltungsgebühren und die aktuelle Datenschutzerklärung.
Bei Fragen zu Ihrer Gewerbemeldung können Sie sich gerne vorab telefonisch oder per Mail an das Gewerbeamt wenden.

Hier können Sie nun Ihre Gewerbemeldung erstellen. Sie werden auf die naviga Web Seite der Stadt Germering weitergeleitet.


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